Achtung Datenschutz: Neue Regeln ab 25. Mai in Kraft

Veröffentlicht von HDS-Unione am 11.04.2018
Die europäische Verordnung 679, die im Mai 2016 genehmigt wurde, wird am 25. Mai 2018 in Kraft treten. Die GDPR 679/2016 hat in der gesamten EU Gültigkeit und legt die Regeln für den Umgang mit persönlichen Daten der europäischen Bürger fest. Sie richtet sie sich an all diejenigen, die persönliche Daten behandeln.

Um seine Mitglieder zu unterstützen und um diese komplexe Materie zu verwalten, arbeitet der hds mit der Firma Reggiani Consulting GmbH aus Bozen zusammen. Diese Firma ist seit 2007 im Bereich der Privacy und der Verarbeitung von Daten spezialisiert.

Konkret bringt die GDPR 679/2016 mit sich, dass in jedem Unternehmen folgende Vorkehrungen getroffen werden müssen:
Ein „Behandlungsregister“ erstellen, in dem die Beschreibung der verarbeiteten Daten, die Sicherheitsmaßnahmen für den Schutz personenbezogener Daten und die Identifizierung der an der Behandlung beteiligten internen und externen Personen erfasst werden.
Die Behandlungen von allen Informationen der Web-Daten organisieren.
Alle internen Datenverarbeitungsberechtigungen definieren.
Alle Beziehungen zu externen Behandlungsleitern definieren.
Bewerten, ob ein „Head of Data“ (DPO-Datenschutzbeauftragter Protection) notwendig ist.
Verfahren und Schritte festlegen, die darauf abzielen, Verletzungen personenbezogener Daten zu erkennen, zu vermeiden und gegebenenfalls zu melden (Data Breach).
Einführung von Verfahren zur Analyse der mit der Datenverarbeitung verbundenen Risiken.
Die zwei Jahre stehen kurz vor dem Ablauf. Bis zum 25. Mai 2018 müssen die Anpassungen abgeschlossen sein.

Auf welchem Punkt ist Ihr Betrieb? Finden Sie heraus, ob Ihr Betrieb die neuen Regeln der GDPR einhalten muss, indem Sie diese Fragen beantworten:

In Bezug auf Ihre Organisation
Können Sie angeben, welche und wie viele personenbezogene Daten von Ihrer Organisation verwaltet werden? Denken Sie, dass einige von ihnen von besonderer Art sind (in Bezug auf Gesundheit, Mitgliedsbeiträge, Abzug von einem Fünftel des Gehalts …) ?

Über Ihre Mitarbeiter
Haben Sie allen Mitarbeitern (Angestellte oder nicht) Informationen zur Verarbeitung ihrer persönlichen Daten zur Verfügung gestellt? Haben Sie Ihre Zustimmung erhalten, wo es nötig ist?
Sind in den Informationen Dritte benannt?
Haben Sie Richtlinien erstellt? Haben Sie schon einmal überprüft, ob sie diese verstanden oder respektiert haben?
Welche Verfahren haben Sie für die Zuweisung und Verwaltung von Mailkonten, PCs oder Business-Telefonen eingeführt?
Haben Sie jemals spezifische Schulungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten mit all jenen durchgeführt, die Daten (einschließlich einfacher Rechnungen, Bestellungen, E-Mails usw.) verarbeiten, die sich auf Einzelpersonen beziehen?

In Bezug auf externe Unternehmen, die IT-Dienstleistungen, Beratungsdienste usw. anbieten
Haben Sie die Zuständigkeiten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, die Sie für die Erbringung der Dienstleistungen mitgeteilt haben, klar definiert?
Welche Garantien haben Sie erhalten, wie Ihre Daten von Ihren Partnern verarbeitet werden?
Machen Sie sich Sorgen darüber, was mit Ihren Daten passiert, wenn Sie sich für einen Partner- oder Lieferantenwechsel entscheiden?

Für Ihre Kunden und Nutzer
Welche Daten fordern Sie beim ersten Kontakt an? Sind alle für die Ausführung der von Ihnen vorgeschlagenen Dienste notwendig?
Sind Sie in der Lage, dem Betroffenen darüber Auskunft geben zu können, was mit seinen Daten passiert, die er Ihnen zur Verfügung stellt?
Haben Sie sich um die Verwaltung eventueller Änderungen gekümmert (z. B. Wohnsitz …)? Haben Sie festgelegt und dem Interessierten mitgeteilt, wie lange Sie beabsichtigen, dessen Daten zu speichern?
Wenn Sie gebeten werden, personenbezogene Daten über eine natürliche Person auf Ihren Systemen oder in Ihren Archiven vollständig zu löschen, können Sie die Anforderung erfüllen? Auch im Backup?

Marketing und Newsletter
Die Marketing- und Newsletter-Aktivitäten erwecken bereits seit jeher das „Interesse“ der Datenschutz-Behörde, da sie oft ausgeführt werden, ohne Informationen und Zustimmungen zu berücksichtigen.

Internetseite
Die Internetseite als Kommunikationswerkzeug unterliegt vielen Maßnahmen der Datenschutz-Behörde. Sie muss mit Informationen in Bezug auf Datenverarbeitung, Cookies, Referenzen, die den Rechtsinhaber der Datenverarbeitung eindeutig erkennbar machen, begleitet werden.

Denken Sie auch daran, dass auch die Videoüberwachung ein System ist, das Daten (Bilder) von natürlichen Personen verarbeitet und somit der GDPR unterliegt.

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Gezielt werben auf Facebook und Instagram

Der Aufbaukurs mit Stefan Plaschke vom 16.04.2018 vermittelte praxis-orientiertes Wissen rund um das Thema „Werben auf Facebook & Instagram“.
Wir lernten in einen 1/2-tägigen Facebook-Ads-Seminar anhand zahlreicher Praxisbeispiele, Tools und Übungen, wie Sie die unterschiedlichen Facebook-Ads wirksam und strategisch für Ihr Unternehmen einsetzen und langfristig bessere Facebook-Kampagnen anlegen und pflegen können.

Die Schwerpunkte des Seminars waren:
– Targeting: Wie Sie Ihre Zielgruppe erreichen
– Einsatz des Facebook Pixels
– Kampagnen aufbauen: Von der Zieldefinition zum A/B-Testing
– Kennzahlen analysieren: Messen, um zu steuern

Es handelte sich um einen Aufbaukurs. Grundvoraussetzung für diesen Workshop war es, bereits eine Facebook-Fanpage zu haben.

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Veranstaltung Big Data

Große Datenmengen können wichtige Impulse für strategische Entscheidungen im Unternehmen liefern. Die Kunst besteht jedoch darin, diese Datenmengen richtig zu analysieren und einzusetzen. Gestern fand zu diesem Thema in der Handelskammer Bozen eine Informationsveranstaltung statt. Expert/innen informierten zur Digitalisierung und zu Big Data und stellten Beispiele aus der Praxis vor. Über 100 Interessierte nahmen an der vom Bereich Unternehmensentwicklung der Handelskammer organisierten Veranstaltung teil.

Durch die zunehmende Digitalisierung entstehen große Mengen an Daten und Informationen. Der Begriff „Big Data“ beschreibt das Vorliegen dieser  Datenmengen, welche Unternehmen für strategische Entscheidungen und Geschäftsabwicklungen verwerten können.

Big Data kann von Unternehmen auf verschiedene Art und Weise genutzt werden. Unter anderem können Entwicklungen in Echtzeit verfolgt und Trends am Markt anhand von Social-Media-Analysen frühzeitig erkannt werden. Big Data ermöglicht zudem die Prognose zukünftiger Ereignisse, welche besonders für die strategische Planung relevant sind. Auch kleine Unternehmen können auf Basis der vorhandenen Datenmengen Analysen erstellen und ihre Produktpalette und Marketingstrategien anpassen. Folglich stellt eine intelligente Verarbeitung und Auswertung von Big Data eine Schlüsselkompetenz für Unternehmen dar.

Im Rahmen der Veranstaltung legte Andreas Jedlitschka vom Fraunhofer Institut für Experimentelles Software Engineering (IESE) Kaiserslautern die Bedeutung von Big Data für Unternehmen dar. Außerdem ging er auf Erfolgsfaktoren von Big Data Projekten ein. Pasqualina Sacco vom Fraunhofer Innovation Engineering Center Bozen behandelte Fallbeispiele aus Landwirtschaft, Industrie, Umwelt und Baugewerbe.

Alfred Aberer, Generalsekretär der Handelskammer, ist überzeugt: „Big Data ermöglicht es Unternehmen, ihre Produktion zu flexibilisieren und zu optimieren und treibt Innovationen in der Wirtschaft voran. Daher zählt es zu den bedeutendsten Technologietrends unserer Zeit.“

Die Veranstaltung Big Data ist Teil der Initiative „Digitales Unternehmen“ (PID – Punto Impresa Digitale), das Jahresthema der Handelskammer für 2018. Die Handelskammer Bozen möchte die heimischen Unternehmen dabei unterstützen, die mit der Digitalisierung verbundenen Herausforderungen und Veränderungsprozesse zu meistern. Auf der Internetseite www.digital.bz.it können sich die Südtiroler Unternehmen über Dienstleistungen und Weiterbildungen der Handelskammer zum Thema Digitalisierung informieren.

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Beiträge für die Digitalisierung

Die Handelskammer Bozen vergibt an die Südtiroler Unternehmen Beiträge für Beratungen zur Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen im Betrieb. Ab 1. Mai 2018 können die Beitragsgesuche eingereicht werden.

Warum wird gefördert?
Die Digitalisierung stellt die Unternehmen vor eine große Herausforderung. Das Ziel der Beiträge ist es, die Unternehmen beim Digitalisierungsprozess zu unterstützen.

Wer kann die Unterstützung beantragen?
Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen können die Unterstützung beantragen. Das Unternehmen muss seinen Geschäftssitz in Südtirol haben, im Handelsregister der Handelskammer Bozen eingetragen sein und die Jahresgebühr bezahlt haben.

Was wird unterstützt?
Es werden Beiträge für Beratungsdienste gewährt, welche helfen innovative Technologien wie moderne Fertigungsverfahren (advanced, additive manufacturing u.a.) einzuführen sowie sich mit Cloud-Lösungen, Big Data, Cyber-Security und E-Commerce beschäftigen.

Wie hoch ist der Beitrag?
Der gesamte Förderbetrag  für diese Ausschreibung beläuft sich auf 150.000 Euro. 50 Prozent der vom Unternehmen getätigten Kosten können rückerstattet werden, wobei die maximale Höhe des einzelnen Beitrags 5.000 Euro beträgt. Die Mindestinvestition seitens des Unternehmens muss hingegen 3.000 Euro betragen. Jedes Unternehmen kann außerdem nur einen Antrag stellen.

Welche Termine gilt es einzuhalten?
Die Anträge können vom 1. Mai 2018, 8:00 Uhr bis 31. Mai 2018, 21:00 Uhr eingereicht werden.

Wer kann mir bei Fragen weiterhelfen?

Dr. Martha Crepaz
Verwaltungstechnische Bearbeitung und Abrechnung der Gesuche
martha.crepaz@handelskammer.bz.it
Tel. 0471 945 557

DDr. Karin Pichler
Initiative Digitales Unternehmen – PID
karin.pichler@handelskammer.bz.it
Tel. 0471 945 531

Dr. Irmgard Lantschner
Initiative Digitales Unternehmen – PID
irmgard.lantschner@handelskammer.bz.it
Tel. 0471 945 657

 

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Wir sind dabei bei Big Data

Informationsveranstaltung

Wie können Unternehmen die Potentiale von Big Data nutzen? Durch die zunehmende Digitalisierung entstehen große Mengen von Daten und Informationen – in Unternehmen, in zivilen Infrastrukturen, im Internet oder in privaten Haushalten. Erfolgreiche Geschäftsmodelle nutzen diese Daten für innovative datengetriebene Dienste. Somit wird Big Data zu einer wichtigen Schlüsselkompetenz für Unternehmen und die Märkte der Zukunft.

Programm

Mittwoch, 11. April 2018
14.00 – 17.30 Uhr
Handelskammer Bozen, 3. Stock

  • Digitalisierung und Big Data
    Was bedeutet das für Ihr Unternehmen? Erfolgreiche Big Data Projekte; Wie macht man das?
    Dr.-Ing. Andreas Jedlitschka, Fraunhofer Institut für Experimentelles Software Engineering (IESE) – Kaiserslautern
  • Kaffeepause
  • Fallbeispiele mit Big Data in Landwirtschaft, Industrie, Umwelt und Baugewerbe
    Dr. Pasqualina Sacco, Fraunhofer Innovation Engineering Center –  Bozen
  • Diskussion

Mit Simultanübersetzung.

 

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Elektronische Fakturierung

Kostenlose Plattform

Lieferanten öffentlicher Verwaltungen sind dazu aufgerufen, die Rechnungen zu Lasten der jeweiligen Verwaltungsbehörde ausschließlich in den von den entsprechenden Bestimmungen vorgesehenen Formaten und Modalitäten auszustellen, zu übermitteln und aufzubewahren.

Für Rechnungen an die staatlichen Behörden, an Steueragenturen und Fürsorgeinstitute sind diese Modalitäten seit dem 6. Juni 2014 vorgesehen.

Die Höchstzahl von 24 elektronischen Rechnungen pro Jahr ist mit Erlaubnis des italienischen Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung, aufgehoben worden. Südtiroler Unternehmen können die kostenlose Plattform unbegrenzt nutzen und beliebig viele Rechnungen an öffentliche Verwaltungen ausstellen. Die übermittelten Rechnungen werden von InfoCamere kostenlos archiviert.

Der zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen zu Lasten der Handelskammer Bozen notwendige Erkennungscode lautet UFNGMZ.

Link zum Portal

Genauere Informationen dazu finden Sie auf dem Portal für die elektronische Fakturierung von InfoCamere, der Konsortialgesellschaft der italienischen Handelskammern.

Bedienungsanleitung

Wie erstelle ich eine elektronische Rechnung? Erklärung Schritt für Schritt (PDF 1,8 MB)

 

Lassen Sie sich beraten!

 

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