Informationsveranstaltung vom 19.04.2018

Programm:
Ab 1. Januar 2019 wird in Italien die elektronische Fakturierung für alle Unternehmen zur Pflicht. D.h. sie müssen ihre Rechnungen in elektronischem Format nicht nur an öffentliche Körperschaften sondern auch an Unternehmen und Privatpersonen übermitteln. Für bestimmte Unternehmen tritt die Pflicht bereits mit 1. Juli 2018 in Kraft.

Bei dieser kostenlosen Veranstaltung können Sie sich über die neuen Bestimmungen und deren Auswirkungen auf die Verwaltungsabläufe im Unternehmen informieren. Der Experte geht auf alle wesentlichen Punkte der elektronischen Fakturierung und digitalen Archivierung ein.

• Die neue Pflicht der elektronischen Fakturierung
• Elektronische Fakturierung: Wie verändert sich der Ablauf der Rechnungsausstellung?
• Archivierung und normgerechte Aufbewahrung der digitalen Dokumente
• IT-Lösungen für Fakturierung, Archivierung und Aufbewahrung
• Wesentliche Schritte für die rechtzeitige Umstellung auf die elektronische Rechnung
• Beantwortung von Fragen der Teilnehmer/innen

Referent/in:
Günther Sigmund, Diplom-Kaufmann (FH), umfassende Berufserfahrung bei verschiedenen Unternehmen im In- und Ausland, seit vielen Jahren Unternehmensberater mit Schwerpunkt Kostenrechnung und Finanzen, Referententätigkeit.

(c) Quelle Handelskammer Bozen

(c) Bild Pixabay

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