Die Handelskammer Bozen vergibt an die Südtiroler Unternehmen Beiträge für Beratungen zur Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen im Betrieb. Ab 1. Mai 2018 können die Beitragsgesuche eingereicht werden.

Warum wird gefördert?
Die Digitalisierung stellt die Unternehmen vor eine große Herausforderung. Das Ziel der Beiträge ist es, die Unternehmen beim Digitalisierungsprozess zu unterstützen.

Wer kann die Unterstützung beantragen?
Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen können die Unterstützung beantragen. Das Unternehmen muss seinen Geschäftssitz in Südtirol haben, im Handelsregister der Handelskammer Bozen eingetragen sein und die Jahresgebühr bezahlt haben.

Was wird unterstützt?
Es werden Beiträge für Beratungsdienste gewährt, welche helfen innovative Technologien wie moderne Fertigungsverfahren (advanced, additive manufacturing u.a.) einzuführen sowie sich mit Cloud-Lösungen, Big Data, Cyber-Security und E-Commerce beschäftigen.

Wie hoch ist der Beitrag?
Der gesamte Förderbetrag  für diese Ausschreibung beläuft sich auf 150.000 Euro. 50 Prozent der vom Unternehmen getätigten Kosten können rückerstattet werden, wobei die maximale Höhe des einzelnen Beitrags 5.000 Euro beträgt. Die Mindestinvestition seitens des Unternehmens muss hingegen 3.000 Euro betragen. Jedes Unternehmen kann außerdem nur einen Antrag stellen.

Welche Termine gilt es einzuhalten?
Die Anträge können vom 1. Mai 2018, 8:00 Uhr bis 31. Mai 2018, 21:00 Uhr eingereicht werden.

Wer kann mir bei Fragen weiterhelfen?

Dr. Martha Crepaz
Verwaltungstechnische Bearbeitung und Abrechnung der Gesuche
martha.crepaz@handelskammer.bz.it
Tel. 0471 945 557

DDr. Karin Pichler
Initiative Digitales Unternehmen – PID
karin.pichler@handelskammer.bz.it
Tel. 0471 945 531

Dr. Irmgard Lantschner
Initiative Digitales Unternehmen – PID
irmgard.lantschner@handelskammer.bz.it
Tel. 0471 945 657

 

(c) Quelle Handelskammer Bozen

(c) Bild Pixabay

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