Eine zertifizierte E-Mail hat den gleichen rechtlichen Stellenwert eines Einschreibebriefs mit Rückantwort, vorausgesetzt, Absender und Empfänger verwenden beide die zertifizierte elektronische Post. PEC-Adressen werden von verschiedenen Unternehmen angeboten. Auf der Internetseite der staatlichen Datenbehörde Agenzia per l’Italia digitale (AgID) sind die berechtigten Stellen aufgelistet (siehe Verzeichnis unter AgID).

Seit Anfang 2009 sind alle Gesellschaften verpflichtet, bei der Eintragung im Handelsregister die eigene zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC) anzugeben. Diese Pflicht wurde 2013 auch auf die aktiven Einzelfirmen, die keinem Insolvenzverfahren unterliegen, ausgedehnt.

Die PEC-Adresse muss aktiv sein und darf sich einzig und alleine auf das Unternehmen selbst beziehen, ohne Möglichkeit der Wahl eines Domizils bei Dritten.

Sollte ein Unternehmen, das die PEC-Adresse nicht mitgeteilt hat, einen Antrag beim Handelsregister einreichen, wird dieser bis zur entsprechenden Vervollständigung mit der gültigen und aktiven PEC-Adresse aufgeschoben. Nach ergebnislosem Ablauf einer Frist von fünfundvierzig Tagen bei Einzelfirmen und drei Monaten im Falle von Gesellschaften gilt der Antrag als nicht eingereicht.

Die Mitteilung der zertifizierten E-Mail Adresse und deren eventuelle Abänderung erfolgt stets telematisch mittels der Vereinheitlichten Meldung „ComUnica“. Bitte wenden Sie sich an Ihren Berater bzw. Wirtschaftsverband. Es ist weder die Stempelsteuer noch die Sekretariatsgebühr zu entrichten.

Neben den traditionellen Instrumenten ComUnica–Starweb, ComUnica–Fedra und den weiteren kompatiblen Softwareprogrammen, steht für die gesetzlichen Vertreter mit digitaler Unterschrift eine eigene Webanwendung zur Verfügung. Siehe Pratica Semplice-Iscrizione PEC unter Programme Starweb/Fedra

Suche von PEC-Adressen

Unter der Adresse http://www.inipec.gov.it/ ist das telematische Portal INI-PEC aktiv. Dort kann ohne Registrierung auf das öffentliche Verzeichnis der zertifizierten E-Mail-Adressen der Unternehmen und Freiberufler zugegriffen werden.

Ebenso können die einzelnen im Handelsregister eingetragenen PEC-Adressen kostenlos über die Internetseite www.registroimprese.it konsultiert werden. Die Information wird sichtbar, indem man die Daten eines bestimmten Unternehmens abruft.

(c) Quelle Handelskammer Bozen

(c) Bild kurisMEDiA

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