Kostenlose Plattform

Lieferanten öffentlicher Verwaltungen sind dazu aufgerufen, die Rechnungen zu Lasten der jeweiligen Verwaltungsbehörde ausschließlich in den von den entsprechenden Bestimmungen vorgesehenen Formaten und Modalitäten auszustellen, zu übermitteln und aufzubewahren.

Für Rechnungen an die staatlichen Behörden, an Steueragenturen und Fürsorgeinstitute sind diese Modalitäten seit dem 6. Juni 2014 vorgesehen.

Die Höchstzahl von 24 elektronischen Rechnungen pro Jahr ist mit Erlaubnis des italienischen Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung, aufgehoben worden. Südtiroler Unternehmen können die kostenlose Plattform unbegrenzt nutzen und beliebig viele Rechnungen an öffentliche Verwaltungen ausstellen. Die übermittelten Rechnungen werden von InfoCamere kostenlos archiviert.

Der zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen zu Lasten der Handelskammer Bozen notwendige Erkennungscode lautet UFNGMZ.

Link zum Portal

Genauere Informationen dazu finden Sie auf dem Portal für die elektronische Fakturierung von InfoCamere, der Konsortialgesellschaft der italienischen Handelskammern.

Bedienungsanleitung

Wie erstelle ich eine elektronische Rechnung? Erklärung Schritt für Schritt (PDF 1,8 MB)

 

Lassen Sie sich beraten!

 

(c) Quelle Handelskammer Bozen

(c) Bild Pixabay

×