Frohe Weihnachten
Ein besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr wünscht Ihnen
kurisMEDiA
Ein besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr wünscht Ihnen
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Mit Dekret des Präsidenten der Republik Nummer 430 vom 26. Oktober 2001, das im April 2002 in Kraft getreten ist, wurde die Regelung der Prämienveranstaltungen (Gewinnspiele und Prämienmaßnahmen) und örtlichen Glücksspiele neu geregelt.
In der Folge wird ein kurzer Überblick über die verschiedenen Systeme gebracht, für eine detaillierte Information ist eine Konsultierung der diesbezüglichen Gesetze und Ministerialrundschreiben jedoch unerlässlich.
Prämienveranstaltungen
Die Prämienveranstaltungen jeglicher Art bestehen im Versprechen des Veranstalters von Preisen für das Publikum, mit dem Ziel, im Staatsgebiet den Bekanntheitsgrad von Produkten, Dienstleistungen, Firmen, Bezeichnungen, Marken zu steigern oder den Verkauf bestimmter Produkte oder die Leistung von Diensten zu fördern, die in jedem Fall, auch nur zum Teil, kaufmännische Zwecke beinhalten müssen. Weitere Informationen zu den Prämienveranstaltungen
Unterschieden wird zwischen folgenden Prämienveranstaltungen:
Normen und Vordrucke für die Prämienveranstaltungen
Alle für die Prämienveranstaltungen benötigten Unterlagen (Gesetze, Rundschreiben, Vordrucke für die Mitteilung, Fragen/Antworten zu häufig gestellten Anfragen) sind auf der Webseite des Ministeriums für die wirtschaftlichen Entwicklung im Bereich „Manifestazioni a premio“ erhältlich.
Informationen
Anfragen/Mitteilungen an das zuständige Ministerium können folgendermaßen gestellt/übermittelt werden:
Nähere Erläuterungen und Unterlagen sind auch bei den zuständigen Beamten bei der Handelskammer Bozen erhältlich.:
Steuerliche Aspekte
Der steuerliche Aspekt der Prämienveranstaltungen wurde vom Finanzministerium mit Rundschreiben Nummer 32 vom 12. April 2002 behandelt. Dieses Rundschreiben ist auf der Homepage des Finanzministeriums erhältlich.
Kaution für Prämienveranstaltungen
Das Ministerialrundschreiben Nummer 1 vom 28. März 2002 sieht folgende drei Möglichkeiten vor:
Kosten des Veranstalters des Gewinnspiels für die Aufsicht durch den Verantwortlichen für den Schutz des Endverbrauchers und des öffentlichen Glaubens bei der Handelskammer Bozen
Mit Beschluss des Kammerausschusses der Handelskammer Bozen wurden für jede einzelne Teilnahme des Verantwortlichen für den Schutz des Endverbrauchers und des öffentlichen Glaubens bei der Ermittlung der Gewinner die in der Folge spezifizierten Entgelte (gültig ab 01.03.2015) festgesetzt:
Aufsicht bei Ermittlung der Gewinner direkt am Sitz der Kammer
Aufsicht bei Ermittlung der Gewinner außerhalb der Kammer
Aufsicht bei Ermittlung der Gewinner an arbeitsfreien Tagen oder Feiertagen
Erhöhung für die Aufsicht von mehr als vier Stunden
Nur Abschluss eines Gewinnspiels (ohne Aufsichtstätigkeit)
Genannte Beträge sind nach Erhalt der Rechnung an die Handelskammer Bozen zu zahlen.
ACHTUNG: die Übernahme der Aufsicht kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung (mindestens 15 Tage vorher) übernommen werden. Wir weisen darauf hin, dass nach 18:00 Uhr, sowie an arbeitsfreien Tagen und Feiertagen die Übernahme der Aufsicht nicht in jedem Fall garantiert und übernommen werden kann. Alternativ zur Handelskammer kann auch ein Notar mit der Aufsicht betraut werden.
(c) Quelle Handelskammer Bozen
(c) Bild Pixabay
Wir sind dabei am 14. Dezember
Neben den klassischen Struktur- und Investitionsfonds stellt die Europäische Union auch zentral verwaltete Förderprogramme, sogenannte EU-Direktförderungen, bereit.
Bei der Tagung werden die Möglichkeiten, welche die EU-Direktförderungen für Unternehmen bieten, näher beleuchtet.
(c) Quelle Handelskammer Bozen
(c) Bild Pixabay