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Informationen über Prämienveranstaltungen und örtliche Glücksspiele

Mit Dekret des Präsidenten der Republik Nummer 430 vom 26. Oktober 2001, das im April 2002 in Kraft getreten ist, wurde die Regelung der Prämienveranstaltungen (Gewinnspiele und Prämienmaßnahmen) und örtlichen Glücksspiele neu geregelt.
In der Folge wird ein kurzer Überblick über die verschiedenen Systeme gebracht, für eine detaillierte Information ist eine Konsultierung der diesbezüglichen Gesetze und Ministerialrundschreiben jedoch unerlässlich.

Prämienveranstaltungen 
Die Prämienveranstaltungen jeglicher Art bestehen im Versprechen des Veranstalters von Preisen für das Publikum, mit dem Ziel, im Staatsgebiet den Bekanntheitsgrad von Produkten, Dienstleistungen, Firmen, Bezeichnungen, Marken zu steigern oder den Verkauf bestimmter Produkte oder die Leistung von Diensten zu fördern, die in jedem Fall, auch nur zum Teil, kaufmännische Zwecke beinhalten müssen. Weitere Informationen zu den Prämienveranstaltungen

Unterschieden wird zwischen folgenden Prämienveranstaltungen:

  • Gewinnspiele 
    Als Gewinnspiel gelten solche Werbeveranstaltungen, in denen nicht alle, sondern nur bestimmte Teilnehmer einen Preis erhalten. Die Zuteilung hängt dabei in der Regel von Glück, Zufall, Vorhersage über zukünftige Ereignisse, Geschicklichkeit oder Können ab. Details bezüglich der Gewinnspiele 
  • Prämienaktionen
    Als Prämienaktion gelten jene Werbemaßnahmen, in denen auf jeden Fall jeder Teilnehmer einen Preis erhält, so beim Erwerb eines bestimmten Produktes oder beim Nachweis (zum Beispiel durch Punkte), dass eine bestimmte Menge eines Produktes gekauft wurde. Details bezüglich der Prämienaktionen
  • Örtliche Glücksspiele (für Unternehmen verboten durchzuführen) 
    Unter die örtlichen Glücksspiele fallen örtlich veranstaltete Lotterien, die „Tombola“ sowie Glückstöpfe und Wohltätigkeitsverlosungen. Diese Veranstaltungen dürfen ausschließlich von moralischen Körperschaften, Verbänden und Komitees ohne Gewinnabsicht, mit sozialem, kulturellem, erholungsmäßigem, sportlichem Zweck (gemäß Artikel 14 und folgende Zivilgesetzbuch) und von Organisationen ohne Gewinnabsicht mit sozialem Nutzen (gemäß Artikel 10, Legislativdekret 460/1997) durchgeführt werden, sofern sie für deren finanzielle Bedürfnisse notwendig sind. Details bezüglich der örtlichen Glücksspiele

Normen und Vordrucke für die Prämienveranstaltungen
Alle für die Prämienveranstaltungen benötigten Unterlagen (Gesetze, Rundschreiben, Vordrucke für die Mitteilung, Fragen/Antworten zu häufig gestellten Anfragen) sind auf der Webseite des Ministeriums für die wirtschaftlichen Entwicklung im Bereich „Manifestazioni a premio“ erhältlich.

Informationen
Anfragen/Mitteilungen an das zuständige Ministerium können folgendermaßen gestellt/übermittelt werden:
Nähere Erläuterungen und Unterlagen sind auch bei den zuständigen Beamten bei der Handelskammer Bozen erhältlich.:

Steuerliche Aspekte
Der steuerliche Aspekt der Prämienveranstaltungen wurde vom Finanzministerium mit Rundschreiben Nummer 32 vom 12. April 2002 behandelt. Dieses Rundschreiben ist auf der Homepage des Finanzministeriums erhältlich.

Kaution für Prämienveranstaltungen
Das Ministerialrundschreiben Nummer 1 vom 28. März 2002 sieht folgende drei Möglichkeiten vor:

  • Hinterlegung von Geld oder Staatspapieren oder staatlich garantierten Wertpapieren, zum Börsenkurs. Details zur Hinterlegung bei der Nationalbank
  • Bankbürgschaft (mit Stempelmarke und beglaubigter Unterschrift des Bürgen gemäß Vordruck des Ministeriums der wirtschaftlichen Entwicklung).
  • Versicherungsbürgschaft (mit Stempelmarke und beglaubigter Unterschrift des Bürgen gemäß Vordruck des Ministeriums der wirtschaftlichen Entwicklung).

Kosten des Veranstalters des Gewinnspiels für die Aufsicht durch den Verantwortlichen für den Schutz des Endverbrauchers und des öffentlichen Glaubens bei der Handelskammer Bozen
Mit Beschluss des Kammerausschusses der Handelskammer Bozen wurden für jede einzelne Teilnahme des Verantwortlichen für den Schutz des Endverbrauchers und des öffentlichen Glaubens bei der Ermittlung der Gewinner die in der Folge spezifizierten Entgelte (gültig ab 01.03.2015) festgesetzt:

Aufsicht bei Ermittlung der Gewinner direkt am Sitz der Kammer

  • mit Abschluss innerhalb 18 Uhr: 180 Euro zuzüglich MwSt.

Aufsicht bei Ermittlung der Gewinner außerhalb der Kammer

  • mit Abschluss innerhalb 18 Uhr: 420 Euro zuzüglich MwSt.
  • mit Abschluss nach 18 Uhr: 550 Euro zuzüglich MwSt.

Aufsicht bei Ermittlung der Gewinner an arbeitsfreien Tagen oder Feiertagen

  • mit Abschluss innerhalb 18 Uhr: 630 Euro zuzüglich MwSt.
  • mit Abschluss nach 18 Uhr: 690 Euro zuzüglich MwSt.

Erhöhung für die Aufsicht von mehr als vier Stunden

  • am Sitz der Handelskammer 180 Euro zuzüglich MwSt.
  • außerhalb der Handelskammer 420 Euro zuzüglich MwSt.
  • an arbeitsfreien Tagen oder Feiertagen 630 Euro zuzüglich MwSt.

Nur Abschluss eines Gewinnspiels (ohne Aufsichtstätigkeit)

  • 100 Euro zuzüglich MwSt.

Genannte Beträge sind nach Erhalt der Rechnung an die Handelskammer Bozen zu zahlen.

ACHTUNG: die Übernahme der Aufsicht kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung (mindestens 15 Tage vorher) übernommen werden. Wir weisen darauf hin, dass nach 18:00 Uhr, sowie an arbeitsfreien Tagen und Feiertagen die Übernahme der Aufsicht nicht in jedem Fall garantiert und übernommen werden kann. Alternativ zur Handelskammer kann auch ein Notar mit der Aufsicht betraut werden.

(c) Quelle Handelskammer Bozen

(c) Bild Pixabay

EU-Direktförderungen Chancen für Südtiroler Unternehmen

Wir sind dabei am 14. Dezember

Neben den klassischen Struktur- und Investitionsfonds stellt die Europäische Union auch zentral verwaltete Förderprogramme, sogenannte EU-Direktförderungen, bereit.
Bei der Tagung werden die Möglichkeiten, welche die EU-Direktförderungen für Unternehmen bieten, näher beleuchtet.

Programm

  • Grußworte
    Michl Ebner, Präsident der Handelskammer Bozen
  • Neue EU-Förderperiode (2021-2027)
    Herbert Dorfmann, EU-Parlamentarier
  • Bekanntheit und Nutzung der EU-Direktförderungen bei Südtiroler Unternehmen
    Urban Perkmann, Direktor Amt für Studien – WIFO
  • Chancen und Herausforderungen der EU-Direktförderungen
    Luigi Cavaliere, IDM Südtirol
  • Erfahrungsbericht EU-Direktförderungen
    Federico Giudiceandrea, Microtec
  • Das EEN-Beratungsnetzwerk in Südtirol
    Giuseppe Franco, IDM Südtirol
  • Die traditionellen EU-Förderschienen für Unternehmen
    Vesna Caminades, Außenamt Brüssel

 

(c) Quelle Handelskammer Bozen

(c) Bild Pixabay

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