Frohe Weihnachten
Ein besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr wünscht Ihnen
kurisMEDiA
Ein besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr wünscht Ihnen
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Mit Dekret des Präsidenten der Republik Nummer 430 vom 26. Oktober 2001, das im April 2002 in Kraft getreten ist, wurde die Regelung der Prämienveranstaltungen (Gewinnspiele und Prämienmaßnahmen) und örtlichen Glücksspiele neu geregelt.
In der Folge wird ein kurzer Überblick über die verschiedenen Systeme gebracht, für eine detaillierte Information ist eine Konsultierung der diesbezüglichen Gesetze und Ministerialrundschreiben jedoch unerlässlich.
Prämienveranstaltungen
Die Prämienveranstaltungen jeglicher Art bestehen im Versprechen des Veranstalters von Preisen für das Publikum, mit dem Ziel, im Staatsgebiet den Bekanntheitsgrad von Produkten, Dienstleistungen, Firmen, Bezeichnungen, Marken zu steigern oder den Verkauf bestimmter Produkte oder die Leistung von Diensten zu fördern, die in jedem Fall, auch nur zum Teil, kaufmännische Zwecke beinhalten müssen. Weitere Informationen zu den Prämienveranstaltungen
Unterschieden wird zwischen folgenden Prämienveranstaltungen:
Normen und Vordrucke für die Prämienveranstaltungen
Alle für die Prämienveranstaltungen benötigten Unterlagen (Gesetze, Rundschreiben, Vordrucke für die Mitteilung, Fragen/Antworten zu häufig gestellten Anfragen) sind auf der Webseite des Ministeriums für die wirtschaftlichen Entwicklung im Bereich „Manifestazioni a premio“ erhältlich.
Informationen
Anfragen/Mitteilungen an das zuständige Ministerium können folgendermaßen gestellt/übermittelt werden:
Nähere Erläuterungen und Unterlagen sind auch bei den zuständigen Beamten bei der Handelskammer Bozen erhältlich.:
Steuerliche Aspekte
Der steuerliche Aspekt der Prämienveranstaltungen wurde vom Finanzministerium mit Rundschreiben Nummer 32 vom 12. April 2002 behandelt. Dieses Rundschreiben ist auf der Homepage des Finanzministeriums erhältlich.
Kaution für Prämienveranstaltungen
Das Ministerialrundschreiben Nummer 1 vom 28. März 2002 sieht folgende drei Möglichkeiten vor:
Kosten des Veranstalters des Gewinnspiels für die Aufsicht durch den Verantwortlichen für den Schutz des Endverbrauchers und des öffentlichen Glaubens bei der Handelskammer Bozen
Mit Beschluss des Kammerausschusses der Handelskammer Bozen wurden für jede einzelne Teilnahme des Verantwortlichen für den Schutz des Endverbrauchers und des öffentlichen Glaubens bei der Ermittlung der Gewinner die in der Folge spezifizierten Entgelte (gültig ab 01.03.2015) festgesetzt:
Aufsicht bei Ermittlung der Gewinner direkt am Sitz der Kammer
Aufsicht bei Ermittlung der Gewinner außerhalb der Kammer
Aufsicht bei Ermittlung der Gewinner an arbeitsfreien Tagen oder Feiertagen
Erhöhung für die Aufsicht von mehr als vier Stunden
Nur Abschluss eines Gewinnspiels (ohne Aufsichtstätigkeit)
Genannte Beträge sind nach Erhalt der Rechnung an die Handelskammer Bozen zu zahlen.
ACHTUNG: die Übernahme der Aufsicht kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung (mindestens 15 Tage vorher) übernommen werden. Wir weisen darauf hin, dass nach 18:00 Uhr, sowie an arbeitsfreien Tagen und Feiertagen die Übernahme der Aufsicht nicht in jedem Fall garantiert und übernommen werden kann. Alternativ zur Handelskammer kann auch ein Notar mit der Aufsicht betraut werden.
(c) Quelle Handelskammer Bozen
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Wir sind dabei am 14. Dezember
Neben den klassischen Struktur- und Investitionsfonds stellt die Europäische Union auch zentral verwaltete Förderprogramme, sogenannte EU-Direktförderungen, bereit.
Bei der Tagung werden die Möglichkeiten, welche die EU-Direktförderungen für Unternehmen bieten, näher beleuchtet.
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Am 07.11.2018 treffen sich interessierte TARGET Mitgleder exklusiv im neuen Trainingszentrum des FC Südtirol in Rungg/ Eppan.
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Die Handelskammer Bozen vergibt in Kürze wieder Beiträge an die Südtiroler Unternehmen für Beratungen zur Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen im Betrieb.
Warum wird gefördert?
Die Digitalisierung stellt die Unternehmen vor eine große Herausforderung. Das Ziel der Beiträge ist es, die Unternehmen beim Digitalisierungsprozess zu unterstützen.
Wer kann die Unterstützung beantragen?
Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen können die Unterstützung beantragen. Das Unternehmen muss seinen Geschäftssitz in Südtirol haben, im Handelsregister der Handelskammer Bozen eingetragen sein und die Jahresgebühr bezahlt haben.
Was wird unterstützt?
Es werden Beiträge für Beratungsdienste und Investitionen gewährt, welche helfen innovative Technologien wie moderne Fertigungsverfahren (advanced, additive manufacturing u.a.) einzuführen sowie sich mit Cloud-Lösungen, Big Data, Cyber-Security und E-Commerce beschäftigen.
Wie hoch ist der Beitrag?
50 Prozent der vom Unternehmen getätigten Kosten können rückerstattet werden, wobei die maximale Höhe des einzelnen Beitrags 10.000 Euro beträgt. Die Mindestinvestition seitens des Unternehmens muss hingegen 5.000 Euro betragen. Jedes Unternehmen kann außerdem nur einen Antrag stellen.
Welche Termine gilt es einzuhalten?
Die Anträge können vom 12. November 2018, 8:00 Uhr bis zum 12. Dezember 2018, 12:00 Uhr eingereicht werden.
Wie ist der Antrag zu stellen?
Über PEC an die Adresse contracts@bz.legalmail.camcom.it.
Wer kann mir bei Fragen weiterhelfen?
Dr. Martha Crepaz
Verwaltungstechnische Bearbeitung und Abrechnung der Gesuche
martha.crepaz@handelskammer.bz.it
Tel. 0471 945 557
DDr. Karin Pichler
Initiative Digitales Unternehmen – PID
karin.pichler@handelskammer.bz.it
Tel. 0471 945 531
Dr. Daniela Halbwidl
Initiative Digitales Unternehmen – PID
daniela.halbwidl@handelskammer.bz.it
Tel. 0471 945 691
(c) Quelle Handelskammer Bozen
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Wir sind dabei am 29. September
Online-Shopping gehört heute vielfach zum Alltag: Der Onlinehandel boomt. 2017 nutzten ihn weltweit rund 1,77 Milliarden Menschen.
E-Commerce stellt für viele Unternehmen daher eine geeignete Möglichkeit dar, neue Märkte und Kundengruppen zu erschließen. Für den Erfolg im Onlinehandel sind die Wahl der richtigen Vertriebsplattform, die Gestaltung und das Marketing des digitalen Shops ausschlaggebend. Doch auch die rechtlichen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen im E-Commerce sollten die Unternehmer kennen.
IDM Südtirol und die Handelskammer Bozen organisieren deshalb den Beratertag E-Commerce. Berater und Experten informieren im Rahmen von Fachvorträgen und Workshops über die Möglichkeiten des Onlinehandels und stehen in kostenlosen Einzelgesprächen für Fragen rund um die Bereiche Recht und Steuern, Marketing, Logistik und Export zur Verfügung.
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