Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung DSVGO

Pflichten zum Datenschutz:

Die Privatsphäre der Nutzer von digitalen Medien wird durch verschiedene gesetzliche Bestimmungen geschützt. Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Individuen müssen verschiedene gesetzliche Pflichten beachtet werden. Unter „personenbezogene Daten“ versteht man dabei all jene Daten, welche die Identifizierung einer Person ermöglichen, wie z.B. Name, Steuernummer.

Die Pflichten bezüglich des Datenschutzes sind verschiedenster Art, und reichen von Aufklärungsschreiben über das Einholen der Zustimmung des Betroffenen bis hin zu Meldungen an den „Garante per la protezione dei dati personali“.

Die Aufklärung über die Verarbeitung von personenbezogener Daten muss vor der Datenverarbeitung erfolgen und folgende Mindestinformationen beinhalten:

  • wer ist Inhaber und Verantwortlicher der Datenverarbeitung
  • Dauer, Zweck und Art der Datenverarbeitung
  • ob die Datenvergabe verpflichtend oder freiwillig ist
  • Rechte des Betroffenen (Art. 7)

Die Einholung der Zustimmung zur Datenverarbeitung ist grundsätzlich bei jeder Verarbeitung personenbezogenen Daten notwendig! Außerdem muss die Zustimmung des Betroffenen eingeholt werden, falls die eingeholten Daten für Marketingtätigkeiten verwendet werden sollen.

Nicht notwendig ist das Einholen der Zustimmung in folgenden Fällen:

  • wenn die Daten für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten notwendig sind (z.B. Meldungen an das Meldeamt oder die Steuererklärung)
  • wenn die Daten für die Erfüllung vertraglicher Pflichten notwendig sind (z.B. Erfüllung Liefervertrag)
  • wenn die Daten aus öffentlichen Registern stammen (z.B. Grundbuchsdaten)
  • andere Ausnahmefälle

Werden besonders sensible Daten verarbeitet, wie z.B. genetische Daten, Daten über den Gesundheitszustand der Person, oder Daten, welche der Profilanlegung des Betroffenen dienen (siehe Cookies), ist sogar eine entsprechende Meldung an den Garante per la protezione dei dati personali zu tätigen.

Tipp für Unternehmen: Behalten Sie die aktuelle Entwicklungen im Auge! Ab 25. Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutz-Verordnung in Kraft.

Lassen Sie sich beraten!

(c) Quelle Handelskammer Bozen

(c) Bild Pixabay

Die digitale Dokumentenbox des Unternehmens

Das neue, kostenfreie Portal www.impresa.italia.it für Unternehmer und Unternehmerinnen ermöglicht mittels Smartphone, Tablet und PC die Einsichtnahme in die Auszüge, Bilanzen und Dokumente des eigenen Betriebs. Die sogenannte „digitale Dokumentenbox“ bietet die Möglichkeit, Einblick in die Unterlagen zu erhalten, welche beim SUAP-Schalter eingereicht wurden, die Zahlungen der Jahresgebühren zu überprüfen und Kontakte mit Start-ups zu knüpfen.

Der digitale Wandel ist ein Phänomen, welches nicht nur die Wirtschaft und unsere Gesellschaft betrifft, sondern vor allem auch die Beziehungen zwischen Unternehmen und öffentlichen Körperschaften beeinflusst. Die Handelskammer Bozen unterstützt dabei Südtiroler Unternehmen durch verschiedene Initiativen.
Seit Kurzem gibt es das Portal www.impresa.italia.it, welches von Infocamere für die italienischen Handelskammern entwickelt wurde. Es ermöglicht die Einsichtnahme und das Herunterladen von Informationen und offiziellen Unterlagen des Unternehmens, das Überprüfen der Anträge, die beim Einheitsschalter für gewerbliche Tätigkeiten (SUAP) eingereicht wurden sowie die Kontaktaufnahme und Kooperation mit Start-ups und innovativen KMUs.
Der neue Service ist kostenfrei und kann mit der nationalen Servicekarte (CNS) oder der digitalen Identität (SPID) genutzt werden. Die „digitale Dokumentenbox“ ist Teil des Vereinfachungs- und Innovationsprozesses der italienischen Handelskammern zur Unterstützung der digitalen Agenda auf italienischer und europäischer Ebene. Das Ziel hierbei ist eine optimale Anwendung der Informations- und der Kommunikationstechnologien, um die Innovation, das Wirtschaftswachstum und die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern.

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