Eine zertifizierte E-Mail hat den gleichen rechtlichen Stellenwert eines Einschreibebriefs mit Rückantwort, vorausgesetzt, Absender und Empfänger verwenden beide die zertifizierte elektronische Post. PEC-Adressen werden von verschiedenen Unternehmen angeboten. Auf der Internetseite der staatlichen Datenbehörde Agenzia per l’Italia digitale (AgID) sind die berechtigten Stellen aufgelistet (siehe Verzeichnis unter AgID).
Seit Anfang 2009 sind alle Gesellschaften verpflichtet, bei der Eintragung im Handelsregister die eigene zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC) anzugeben. Diese Pflicht wurde 2013 auch auf die aktiven Einzelfirmen, die keinem Insolvenzverfahren unterliegen, ausgedehnt.
Die PEC-Adresse muss aktiv sein und darf sich einzig und alleine auf das Unternehmen selbst beziehen, ohne Möglichkeit der Wahl eines Domizils bei Dritten.
Sollte ein Unternehmen, das die PEC-Adresse nicht mitgeteilt hat, einen Antrag beim Handelsregister einreichen, wird dieser bis zur entsprechenden Vervollständigung mit der gültigen und aktiven PEC-Adresse aufgeschoben. Nach ergebnislosem Ablauf einer Frist von fünfundvierzig Tagen bei Einzelfirmen und drei Monaten im Falle von Gesellschaften gilt der Antrag als nicht eingereicht.
Die Mitteilung der zertifizierten E-Mail Adresse und deren eventuelle Abänderung erfolgt stets telematisch mittels der Vereinheitlichten Meldung „ComUnica“. Bitte wenden Sie sich an Ihren Berater bzw. Wirtschaftsverband. Es ist weder die Stempelsteuer noch die Sekretariatsgebühr zu entrichten.
Neben den traditionellen Instrumenten ComUnica–Starweb, ComUnica–Fedra und den weiteren kompatiblen Softwareprogrammen, steht für die gesetzlichen Vertreter mit digitaler Unterschrift eine eigene Webanwendung zur Verfügung. Siehe Pratica Semplice-Iscrizione PEC unter Programme Starweb/Fedra
Suche von PEC-Adressen
Unter der Adresse http://www.inipec.gov.it/ ist das telematische Portal INI-PEC aktiv. Dort kann ohne Registrierung auf das öffentliche Verzeichnis der zertifizierten E-Mail-Adressen der Unternehmen und Freiberufler zugegriffen werden.
Ebenso können die einzelnen im Handelsregister eingetragenen PEC-Adressen kostenlos über die Internetseite www.registroimprese.it konsultiert werden. Die Information wird sichtbar, indem man die Daten eines bestimmten Unternehmens abruft.
(c) Quelle Handelskammer Bozen
(c) Bild kurisMEDiA
Kostenlose Informationsveranstaltung
Seit dem 18. April 2019 sind alle europäischen öffentlichen Verwaltungen verpflichtet, elektronische Rechnungen von Unternehmen zu akzeptieren.
Die Handelskammer Bozen bietet allen Südtiroler Unternehmen, welche auch auf europäischer Ebene Geschäfte mit der öffentlichen Verwaltung abwickeln, ein kostenloses Instrument an, um elektronische Rechnungen nach EU-Normen auszustellen.
Programm
Am 23. Juli 2019 von 17:00 bis 18:30 Uhr
Tagungssaal im 3. Stock
Grußworte
Luca Filippi, Vizegeneraslekretär Handelskammer Bozen
Die elektronische Rechnung in der Europäischen Union
Mario Altavilla, Unioncamere (it)
Elektronische Rechnungsstellung in Italien – die Situation einige Monate nach Einführung der Pflicht
Wilhelm Obwexer, Wirtschaftsberater (de)
Portal für die elektronische Fakturierung der Handelskammer für KMUs
Nicoletta Chiavinato, InfoCamere (it)
eGov Dienstleistungen der Handelskammer Bozen für Unternehmen: Elektronische Fakturierung, Digitale Unternehmensbox, Digitale Identität (SPID), digitale Unterschrift
Luca Valentini, Digitale Dienste der Handelskammer Bozen (de/it)
Fragen der Teilnehmer/innen
Luca Filippi (Moderation)
Die Veranstaltung findet in deutscher und italienischer Sprache statt. Eine Simultanübersetzung ist nicht vorgesehen.
(c) Quelle Handelskammer Bozen
(c) Bild Pixabay
Wir sind dabei am 15.02.2019
Der E-Commerce-Markt wird stetig größer, immer mehr Kund/innen kaufen online. Das stellt die Unternehmen vor Herausforderungen. Gleichzeitig ist E-Commerce für viele eine Möglichkeit neue Märkte und Kundengruppen zu erschließen.
Dieses Seminar vermittelt kompakt das Basiswissen für den erfolgreichen Start eines Online-Shops. Anhand von Praxisbeispielen wird aufgezeigt, wie ein Unternehmen den Online-Vertriebskanal erfolgreich nutzen kann und was es zu beachten gilt. Die Teilnehmer/innen lernen die wesentlichen Anforderungen an Ihr Unternehmen kennen, wenn sie planen, in den Onlineverkauf einzusteigen.
• Online versus Offline: Zahlen & Fakten
• E-Commerce – Entwicklungen und Trends
• Lohnt sich E-Commerce für mein Unternehmen?
– Analyse der Marktsituation und Bewertung der Chancen
– Wahl der passenden Strategie
• Möglichkeiten und Rahmenbedingungen im Onlinehandel
• Einführung und Vergleich der gängigsten Online-Shop-Systeme
• Anforderungen an den eigenen Online-Shop
• Alles rund um die Produkte im Online-Shop
• Abläufe und Prozesse: Wie organisiere ich den Internethandel?
• Customer Journey: Kundenmanagement online
• Kurzer Exkurs Online-Marketing, SEM & SEA
• Besondere Verkaufsformen im E-Commerce
• Best Practice, Tipps & Tricks im Onlinehandel
• Beantwortung von Fragen der Teilnehmer/innen
Referent/in Arnold Malfertheiner, nach dem Studium der Architektur und beruflicher Erfahrung Ausbildung zum Trainer sowie zum Business- und Managementcoach, Gründer und Geschäftsführer der Unternehmensberatung teamblau spezialisiert auf Online-Marketing und E-Business, Gründer und Marketingleiter eines Online-Shops.
(c) Quelle WiFi Handelskammer Bozen
(c) Bild Pixabay
Ein besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr wünscht Ihnen
kurisMEDiA
Mit Dekret des Präsidenten der Republik Nummer 430 vom 26. Oktober 2001, das im April 2002 in Kraft getreten ist, wurde die Regelung der Prämienveranstaltungen (Gewinnspiele und Prämienmaßnahmen) und örtlichen Glücksspiele neu geregelt.
In der Folge wird ein kurzer Überblick über die verschiedenen Systeme gebracht, für eine detaillierte Information ist eine Konsultierung der diesbezüglichen Gesetze und Ministerialrundschreiben jedoch unerlässlich.
Prämienveranstaltungen
Die Prämienveranstaltungen jeglicher Art bestehen im Versprechen des Veranstalters von Preisen für das Publikum, mit dem Ziel, im Staatsgebiet den Bekanntheitsgrad von Produkten, Dienstleistungen, Firmen, Bezeichnungen, Marken zu steigern oder den Verkauf bestimmter Produkte oder die Leistung von Diensten zu fördern, die in jedem Fall, auch nur zum Teil, kaufmännische Zwecke beinhalten müssen. Weitere Informationen zu den Prämienveranstaltungen
Unterschieden wird zwischen folgenden Prämienveranstaltungen:
- Gewinnspiele
Als Gewinnspiel gelten solche Werbeveranstaltungen, in denen nicht alle, sondern nur bestimmte Teilnehmer einen Preis erhalten. Die Zuteilung hängt dabei in der Regel von Glück, Zufall, Vorhersage über zukünftige Ereignisse, Geschicklichkeit oder Können ab. Details bezüglich der Gewinnspiele
- Prämienaktionen
Als Prämienaktion gelten jene Werbemaßnahmen, in denen auf jeden Fall jeder Teilnehmer einen Preis erhält, so beim Erwerb eines bestimmten Produktes oder beim Nachweis (zum Beispiel durch Punkte), dass eine bestimmte Menge eines Produktes gekauft wurde. Details bezüglich der Prämienaktionen
- Örtliche Glücksspiele (für Unternehmen verboten durchzuführen)
Unter die örtlichen Glücksspiele fallen örtlich veranstaltete Lotterien, die „Tombola“ sowie Glückstöpfe und Wohltätigkeitsverlosungen. Diese Veranstaltungen dürfen ausschließlich von moralischen Körperschaften, Verbänden und Komitees ohne Gewinnabsicht, mit sozialem, kulturellem, erholungsmäßigem, sportlichem Zweck (gemäß Artikel 14 und folgende Zivilgesetzbuch) und von Organisationen ohne Gewinnabsicht mit sozialem Nutzen (gemäß Artikel 10, Legislativdekret 460/1997) durchgeführt werden, sofern sie für deren finanzielle Bedürfnisse notwendig sind. Details bezüglich der örtlichen Glücksspiele
Normen und Vordrucke für die Prämienveranstaltungen
Alle für die Prämienveranstaltungen benötigten Unterlagen (Gesetze, Rundschreiben, Vordrucke für die Mitteilung, Fragen/Antworten zu häufig gestellten Anfragen) sind auf der Webseite des Ministeriums für die wirtschaftlichen Entwicklung im Bereich „Manifestazioni a premio“ erhältlich.
Informationen
Anfragen/Mitteilungen an das zuständige Ministerium können folgendermaßen gestellt/übermittelt werden:
Nähere Erläuterungen und Unterlagen sind auch bei den zuständigen Beamten bei der Handelskammer Bozen erhältlich.:
Steuerliche Aspekte
Der steuerliche Aspekt der Prämienveranstaltungen wurde vom Finanzministerium mit Rundschreiben Nummer 32 vom 12. April 2002 behandelt. Dieses Rundschreiben ist auf der Homepage des Finanzministeriums erhältlich.
Kaution für Prämienveranstaltungen
Das Ministerialrundschreiben Nummer 1 vom 28. März 2002 sieht folgende drei Möglichkeiten vor:
- Hinterlegung von Geld oder Staatspapieren oder staatlich garantierten Wertpapieren, zum Börsenkurs. Details zur Hinterlegung bei der Nationalbank
- Bankbürgschaft (mit Stempelmarke und beglaubigter Unterschrift des Bürgen gemäß Vordruck des Ministeriums der wirtschaftlichen Entwicklung).
- Versicherungsbürgschaft (mit Stempelmarke und beglaubigter Unterschrift des Bürgen gemäß Vordruck des Ministeriums der wirtschaftlichen Entwicklung).
Kosten des Veranstalters des Gewinnspiels für die Aufsicht durch den Verantwortlichen für den Schutz des Endverbrauchers und des öffentlichen Glaubens bei der Handelskammer Bozen
Mit Beschluss des Kammerausschusses der Handelskammer Bozen wurden für jede einzelne Teilnahme des Verantwortlichen für den Schutz des Endverbrauchers und des öffentlichen Glaubens bei der Ermittlung der Gewinner die in der Folge spezifizierten Entgelte (gültig ab 01.03.2015) festgesetzt:
Aufsicht bei Ermittlung der Gewinner direkt am Sitz der Kammer
- mit Abschluss innerhalb 18 Uhr: 180 Euro zuzüglich MwSt.
Aufsicht bei Ermittlung der Gewinner außerhalb der Kammer
- mit Abschluss innerhalb 18 Uhr: 420 Euro zuzüglich MwSt.
- mit Abschluss nach 18 Uhr: 550 Euro zuzüglich MwSt.
Aufsicht bei Ermittlung der Gewinner an arbeitsfreien Tagen oder Feiertagen
- mit Abschluss innerhalb 18 Uhr: 630 Euro zuzüglich MwSt.
- mit Abschluss nach 18 Uhr: 690 Euro zuzüglich MwSt.
Erhöhung für die Aufsicht von mehr als vier Stunden
- am Sitz der Handelskammer 180 Euro zuzüglich MwSt.
- außerhalb der Handelskammer 420 Euro zuzüglich MwSt.
- an arbeitsfreien Tagen oder Feiertagen 630 Euro zuzüglich MwSt.
Nur Abschluss eines Gewinnspiels (ohne Aufsichtstätigkeit)
Genannte Beträge sind nach Erhalt der Rechnung an die Handelskammer Bozen zu zahlen.
ACHTUNG: die Übernahme der Aufsicht kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung (mindestens 15 Tage vorher) übernommen werden. Wir weisen darauf hin, dass nach 18:00 Uhr, sowie an arbeitsfreien Tagen und Feiertagen die Übernahme der Aufsicht nicht in jedem Fall garantiert und übernommen werden kann. Alternativ zur Handelskammer kann auch ein Notar mit der Aufsicht betraut werden.
(c) Quelle Handelskammer Bozen
(c) Bild Pixabay