Social Media im und für den Businessalltag

Am 11. Juni 2018 „Social Media im und für den Businessalltag“ wir sind dabei und jetzt schon gespannt.
Alle Welt redet von Influencer Marketing und Social Media. Doch wie kann man diese Buzzwords wirklich sinnvoll für den eigenen Betrieb einsetzen?
Auf welche Zahlen muss man achten? Und ist wirklich alles gratis?

Social Media Marketer Nils Reddig gibt Antworten auf all diese und viele andere Fragen.

Folgende Themen werden außerdem behandelt:
– Welche sozialen Netzwerke sind (noch) wichtig?
– Mit welchen Netzwerken erreiche ich meine Zielgruppe?
– Wie richte ich diese Netzwerke korrekt ein?
– Wie setze ich sie richtig ein für meine Zwecke?
– Wie finde ich die passenden Inhalte?
– Wie komme ich zu Fans/Followern?
– Wie errichte ich einen zuverlässigen Sales Funnel?

(c) QuelleHandels- und Dienstleistungsverband Südtirol

(c) Bild Pixabay

Impulsseminar Privacy

Die neue EU-Grundverordnung zum Datenschutz wir sind dabei

  • Termin: Montag, 28. Mai, von 15:00 bis 18:00 Uhr
  • Referent: Maurizio Reggiani – Reggiani Consulting Gmbh

Inhalte

  • Einführung
    – Wozu das GDPR? – Wen betrifft es?
    – Was ist neu?
  • Grundbegriffe
    – Personenbezogene Daten
    – Verarbeitung
    – Grundsätze der rechtmäßigen Verarbeitung
    – Welche personenbezogenen Daten werden von IT- und Internetdienstleistern verarbeitet? – Beispiele
  • Rolle Verantwortlicher (titolare) – Rolle Auftragsverarbeiter (responsabile) – Welche Rolle spiele ich bei der Verarbeitung?
    – Beispiel Hosting
    – Beispiel Datenbackup
  • Die Sicherheit bei der Verarbeitung
    – Das gilt bisher
    – Was gilt in Zukunft?
    – Wer ist für die Sicherheit verantwortlich?
    – Risikobasierter Ansatz zur Gestaltung der Sicherheit, Privacy Impact Analyse – Welche Sicherheitsstandards gibt es?- An welchen Standards kann man sich orientieren?
  • Praktische Maßnahmen
    – Welche Maßnahme kann, soll, muss ich umsetzen?
    – Vorschlag von minimalen technischen Maßnahmen im Detail
    – Die Verantwortung bei der Auswahl der Lieferanten
    – Die Systemadministratoren – eine wichtige Figur
    – Meldepflicht bei Datenpannen
    – Praktischer Handlungsleitfaden zur Umsetzung, ohne Dokumentation geht nichts
  • Teilnehmerfragen
  • Rechtliche Themen
    – Informationsschreiben und Einwilligungserklärung – Datenschutzerklärung auf Webseite
    – Das Verfahrensverzeichnis
    – Datenverarbeitung in Drittländern
    – Verträge für Auftragsverarbeitung
    – Recht auf Vergessen (Löschung)
    – DPO
    – Strafen

(c) QuelleHandels- und Dienstleistungsverband Südtirol

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Die neue Pflicht der elektronischen Fakturierung

Informationsveranstaltung vom 19.04.2018

Programm:
Ab 1. Januar 2019 wird in Italien die elektronische Fakturierung für alle Unternehmen zur Pflicht. D.h. sie müssen ihre Rechnungen in elektronischem Format nicht nur an öffentliche Körperschaften sondern auch an Unternehmen und Privatpersonen übermitteln. Für bestimmte Unternehmen tritt die Pflicht bereits mit 1. Juli 2018 in Kraft.

Bei dieser kostenlosen Veranstaltung können Sie sich über die neuen Bestimmungen und deren Auswirkungen auf die Verwaltungsabläufe im Unternehmen informieren. Der Experte geht auf alle wesentlichen Punkte der elektronischen Fakturierung und digitalen Archivierung ein.

• Die neue Pflicht der elektronischen Fakturierung
• Elektronische Fakturierung: Wie verändert sich der Ablauf der Rechnungsausstellung?
• Archivierung und normgerechte Aufbewahrung der digitalen Dokumente
• IT-Lösungen für Fakturierung, Archivierung und Aufbewahrung
• Wesentliche Schritte für die rechtzeitige Umstellung auf die elektronische Rechnung
• Beantwortung von Fragen der Teilnehmer/innen

Referent/in:
Günther Sigmund, Diplom-Kaufmann (FH), umfassende Berufserfahrung bei verschiedenen Unternehmen im In- und Ausland, seit vielen Jahren Unternehmensberater mit Schwerpunkt Kostenrechnung und Finanzen, Referententätigkeit.

(c) Quelle Handelskammer Bozen

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Wir sind dabei beim Digital Day

Informationsveranstaltung und Workshops Freitag, 11. Mai 2018
MEC Meeting & Event Center, Messe Bozen

Die digitale Transformation ist unaufhaltsam und verändert nachhaltig die Geschäftstätigkeit vieler Unternehmen. Durch den Einsatz digitaler Instrumente können Produkte intelligent, Prozesse effizient und Geschäftsmodelle innovativ gestaltet werden.

Informieren Sie sich über die Möglichkeiten digitaler Instrumente und bewerten deren Anwendungsgebiete in Ihrem Unternehmen – damit Sie für morgen gerüstet sind!

10.00 Uhr

Begrüßung
Michl Ebner, Präsident der Handelskammer Bozen
Armin Hilpold, Präsident der Messe Bozen
Digital Maturity
Sabine Berghaus, Projektleiterin „Digital Maturity & Transformation Studie“ der Univ. St. Gallen
Competenze digitali
Giulio Xhaet, Digital Strategist & Senior Consultant Newton AG
Diskussion und Erfahrungsaustausch
12.30 Uhr – Aperitif

Workshops am Nachmittag

14.00 Uhr

Produktion 4.0: Steuerliche Vorteile (Saal Schlern 1)
Johannes Brunner, Koordinator IDM Südtirol (Sprache Deutsch)
E-Commerce: Grundlagen des Online-Handels (Saal Schlern 2)
Klaus Psenner, Geschäftsführer Ecom GmbH (Sprache Deutsch)
15.00 Uhr

Automation und Industrie 4.0: praxisnah gelebt (Saal Schlern 1)
Robert Pohlin, Inhaber Elpo GmbH (Sprache Deutsch)
Digital Path: Flat Organization? (Saal Schlern 2)
Luca Ceriani, Chief Digital Officer, Alperia AG (Sprache Italienisch)
16.00 Uhr

Digitale Dienste für die Unternehmen – SUAP (Saal Schlern 1)
Marta Melani, Projektleiterin Landesabteilung Informationstechnik Luca Filippi, Vizegeneralsekretär der Handelskammer Bozen (Sprache Italienisch)
Digitale Geschäftsprozesse (Saal Schlern 2)
Lukas Hofer, Projektmanager und Solution Architect, Systems GmbH (Sprache Deutsch)

(c) Quelle Handelskammer Bozen

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Achtung Datenschutz: Neue Regeln ab 25. Mai in Kraft

Veröffentlicht von HDS-Unione am 11.04.2018
Die europäische Verordnung 679, die im Mai 2016 genehmigt wurde, wird am 25. Mai 2018 in Kraft treten. Die GDPR 679/2016 hat in der gesamten EU Gültigkeit und legt die Regeln für den Umgang mit persönlichen Daten der europäischen Bürger fest. Sie richtet sie sich an all diejenigen, die persönliche Daten behandeln.

Um seine Mitglieder zu unterstützen und um diese komplexe Materie zu verwalten, arbeitet der hds mit der Firma Reggiani Consulting GmbH aus Bozen zusammen. Diese Firma ist seit 2007 im Bereich der Privacy und der Verarbeitung von Daten spezialisiert.

Konkret bringt die GDPR 679/2016 mit sich, dass in jedem Unternehmen folgende Vorkehrungen getroffen werden müssen:
Ein „Behandlungsregister“ erstellen, in dem die Beschreibung der verarbeiteten Daten, die Sicherheitsmaßnahmen für den Schutz personenbezogener Daten und die Identifizierung der an der Behandlung beteiligten internen und externen Personen erfasst werden.
Die Behandlungen von allen Informationen der Web-Daten organisieren.
Alle internen Datenverarbeitungsberechtigungen definieren.
Alle Beziehungen zu externen Behandlungsleitern definieren.
Bewerten, ob ein „Head of Data“ (DPO-Datenschutzbeauftragter Protection) notwendig ist.
Verfahren und Schritte festlegen, die darauf abzielen, Verletzungen personenbezogener Daten zu erkennen, zu vermeiden und gegebenenfalls zu melden (Data Breach).
Einführung von Verfahren zur Analyse der mit der Datenverarbeitung verbundenen Risiken.
Die zwei Jahre stehen kurz vor dem Ablauf. Bis zum 25. Mai 2018 müssen die Anpassungen abgeschlossen sein.

Auf welchem Punkt ist Ihr Betrieb? Finden Sie heraus, ob Ihr Betrieb die neuen Regeln der GDPR einhalten muss, indem Sie diese Fragen beantworten:

In Bezug auf Ihre Organisation
Können Sie angeben, welche und wie viele personenbezogene Daten von Ihrer Organisation verwaltet werden? Denken Sie, dass einige von ihnen von besonderer Art sind (in Bezug auf Gesundheit, Mitgliedsbeiträge, Abzug von einem Fünftel des Gehalts …) ?

Über Ihre Mitarbeiter
Haben Sie allen Mitarbeitern (Angestellte oder nicht) Informationen zur Verarbeitung ihrer persönlichen Daten zur Verfügung gestellt? Haben Sie Ihre Zustimmung erhalten, wo es nötig ist?
Sind in den Informationen Dritte benannt?
Haben Sie Richtlinien erstellt? Haben Sie schon einmal überprüft, ob sie diese verstanden oder respektiert haben?
Welche Verfahren haben Sie für die Zuweisung und Verwaltung von Mailkonten, PCs oder Business-Telefonen eingeführt?
Haben Sie jemals spezifische Schulungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten mit all jenen durchgeführt, die Daten (einschließlich einfacher Rechnungen, Bestellungen, E-Mails usw.) verarbeiten, die sich auf Einzelpersonen beziehen?

In Bezug auf externe Unternehmen, die IT-Dienstleistungen, Beratungsdienste usw. anbieten
Haben Sie die Zuständigkeiten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, die Sie für die Erbringung der Dienstleistungen mitgeteilt haben, klar definiert?
Welche Garantien haben Sie erhalten, wie Ihre Daten von Ihren Partnern verarbeitet werden?
Machen Sie sich Sorgen darüber, was mit Ihren Daten passiert, wenn Sie sich für einen Partner- oder Lieferantenwechsel entscheiden?

Für Ihre Kunden und Nutzer
Welche Daten fordern Sie beim ersten Kontakt an? Sind alle für die Ausführung der von Ihnen vorgeschlagenen Dienste notwendig?
Sind Sie in der Lage, dem Betroffenen darüber Auskunft geben zu können, was mit seinen Daten passiert, die er Ihnen zur Verfügung stellt?
Haben Sie sich um die Verwaltung eventueller Änderungen gekümmert (z. B. Wohnsitz …)? Haben Sie festgelegt und dem Interessierten mitgeteilt, wie lange Sie beabsichtigen, dessen Daten zu speichern?
Wenn Sie gebeten werden, personenbezogene Daten über eine natürliche Person auf Ihren Systemen oder in Ihren Archiven vollständig zu löschen, können Sie die Anforderung erfüllen? Auch im Backup?

Marketing und Newsletter
Die Marketing- und Newsletter-Aktivitäten erwecken bereits seit jeher das „Interesse“ der Datenschutz-Behörde, da sie oft ausgeführt werden, ohne Informationen und Zustimmungen zu berücksichtigen.

Internetseite
Die Internetseite als Kommunikationswerkzeug unterliegt vielen Maßnahmen der Datenschutz-Behörde. Sie muss mit Informationen in Bezug auf Datenverarbeitung, Cookies, Referenzen, die den Rechtsinhaber der Datenverarbeitung eindeutig erkennbar machen, begleitet werden.

Denken Sie auch daran, dass auch die Videoüberwachung ein System ist, das Daten (Bilder) von natürlichen Personen verarbeitet und somit der GDPR unterliegt.

(c) Quelle HDS-Unione

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Gezielt werben auf Facebook und Instagram

Der Aufbaukurs mit Stefan Plaschke vom 16.04.2018 vermittelte praxis-orientiertes Wissen rund um das Thema „Werben auf Facebook & Instagram“.
Wir lernten in einen 1/2-tägigen Facebook-Ads-Seminar anhand zahlreicher Praxisbeispiele, Tools und Übungen, wie Sie die unterschiedlichen Facebook-Ads wirksam und strategisch für Ihr Unternehmen einsetzen und langfristig bessere Facebook-Kampagnen anlegen und pflegen können.

Die Schwerpunkte des Seminars waren:
– Targeting: Wie Sie Ihre Zielgruppe erreichen
– Einsatz des Facebook Pixels
– Kampagnen aufbauen: Von der Zieldefinition zum A/B-Testing
– Kennzahlen analysieren: Messen, um zu steuern

Es handelte sich um einen Aufbaukurs. Grundvoraussetzung für diesen Workshop war es, bereits eine Facebook-Fanpage zu haben.

(c) Quelle HDS-Unione

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